Rechtliches
Nutzungsbedingungen mydatastream
Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen sorgfältig durch. Nach dem erstmaligen Anmelden im Portal und / oder der Installation des mydatastream-Gateways oder Nutzen der Plattform mydatastream, oder auf sonstigem Wege erfolgten Vertragsschluss akzeptieren Sie die Geltung dieser Nutzungsbedingungen und schließen auf dieser Grundlage mit der Logisoft GmbH & Co. KG, Maibachstraße 7, 35683 Dillenburg einen Nutzungsvertrag. Der Vertrag wird zwischen der Logisoft GmbH & Co. KG (im Folgenden „Logisoft“) und Ihnen (im folgenden „Vertragspartner“) zu den folgenden Bedingungen geschlossen.
Präambel
Logisoft lizensiert Software-Tools, die MS-Windows- und webbasiert sind und die Möglichkeit bieten, on premises (in den Räumlichkeiten des Vertragspartners befindliche) Daten auf verschiedenen webbasierten Endgeräten darzustellen und zu nutzen. Die Software-Tools werden auf Hardware im Rechenzentrum eines Drittanbieters (Host-Provider) sowie im Rechenzentrum des Vertragspartners zur Verfügung gestellt. Der Vertragspartner beabsichtigt, die Software-Tools von Logisoft zu nutzen. Soweit vom Kunden beauftragt, unterstützt und berät Logisoft bei der Nutzung der Software-Tools.
§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Nutzung der Software-Tools
- mydatastream Gateway
- mydatastream Portal
- mydatastream Plattform
(im Folgenden „Software“)
Die Funktionsmerkmale der Software sind dem Vertragspartner bekannt und er hat sie auf die Übereinstimmung mit seinen Wünschen und Bedürfnissen geprüft.
§ 2 Service Level und Datensicherung
(1) Nutzungszeiten der Software
a) Die vertragsgegenständliche Software steht nach Maßgabe der Verfügbarkeit der Server des Host-Providers zur Verfügung. Dieser gibt seine Netzwerkverfügbarkeit mit 99,5 % im Jahresmittel an, worauf Logisoft keinen Einfluss hat. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, kann der Host-Provider den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken.
b) Messpunkt für die Verfügbarkeit ist das Rechenzentrum des Host-Providers.
c) Für die Verfügbarkeit der vertragsgegenständlichen Software gilt Folgendes: Wartungsfenster werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt, soweit dies dem Vertragspartner zumutbar ist. Wenn Logisoft seinen Pflichten nach diesem Vertrag in diesem Fall nicht nachkommt, ist der Vertragspartner zur Kündigung berechtigt.
(2) Support – Reaktionszeiten
a) Logisoft unterstützt den Vertragspartner bei der Nutzung der Software und leistet technischen Support innerhalb der bei der Logisoft üblichen Geschäftszeiten.
b) Die üblichen Geschäftszeiten sind montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Davon ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage in Hessen. Änderungen der Geschäftszeiten bleiben vorbehalten.
c) Weitergehende Supportleistungen können gesondert vereinbart werden.
d) Nicht in den Leistungen des technischen Supports enthalten sind:
- Leistungen außerhalb der vereinbarten Geschäftszeiten;
- Leistungen für Anwendungen oder Teile davon, die nicht zur vertragsgegenständlichen Software gehören;
- Leistungen für die Software, für den von Logisoft Updates oder sonstige Fehlerbehebungen nicht installiert wurden und der gemeldete Fehler darin bereits behoben wurde, es sei denn deren Installation ist dem Vertragspartner aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen unzumutbar;
- Leistungen für einen Release-Stand der Software, der von Logisoft dem grundsätzlich nicht mehr gepflegt wird;
- Leistungen, die erforderlich werden, weil der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
(3) Datensicherung
a) Die vom Vertragspartner verarbeiteten Daten und die Ergebnisse aus der Nutzung der vertragsgegenständlichen Software werden nur durch den Vertragspartner (On premises) und nicht von Logisoft gespeichert.
b) Der Vertragspartner ist verpflichtet, eigene Sicherheitsvorkehrungen für Datenverlust zu treffen.
c) Die Durchführung von Änderungen (z. B. Aktualisierungen wie Patches und Updates) werden dem Vertragspartner grundsätzlich mindestens drei Tage vorher angekündigt. In dem angekündigten Wartungsfenster ist die Nutzung der Software nicht möglich. Logisoft wird Änderungen regelmäßig außerhalb der üblichen Nutzungszeiten vornehmen. In Ausnahmefällen, wie bei einem Hotfix oder bei Sicherheitsvorfällen, kann eine Einschränkung der Nutzbarkeit auch zu einem anderen Zeitpunkt und ohne Ankündigung erfolgen.
§ 3 Nutzungsrechte
(1) Der Vertragspartner erhält das einfache, nicht übertragbare und zeitlich beschränkte Recht, den jeweils neuesten ihm überlassenen Stand der vertragsgegenständlichen Software über das Internet zu nutzen.
(2) Logisoft stellt dem Vertragspartner ein Login bereit, welches im Rahmen des Rollen- und Rechtemodells nach Eingabe von Username und Passwort Zugang zur Software gewährt.
§ 4 Vergütung
(1) Die Höhe der geschuldeten Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste (https://www.logisoft.de/produkte/editionen/). Die Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht.
(2) Logisoft darf den Zugang zu der Software sperren und vereinbarte Arbeiten bei Zahlungsverzug bis zur Zahlung einstellen, sofern eine dem Vertragspartner zuvor gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist.
(3) Soweit der Leistungsumfang mehr als nur unwesentlich erweitert wird, ist Logisoft berechtigt, die Preise angemessen, nämlich im Verhältnis der eingetretenen Erweiterung, zu erhöhen. Die Erhöhung wird mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung beim Vertragspartner wirksam. Der Vertragspartner ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags innerhalb von sechs Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung berechtigt. Macht der Vertragspartner von diesem Recht keinen Gebrauch und wurde in der Mitteilung der Preiserhöhung auf diese Rechtsfolge hingewiesen, so wird der Vertrag zu den geänderten Preisen fortgeführt.
§ 5 Laufzeit und Beendigung
(1) Die Nutzungsverträge werden mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
(2) Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Logisoft insbesondere vor, wenn (a) der Vertragspartner oder dessen Nutzungsberechtigte schwerwiegend oder trotz Abmahnung durch Logisoft wiederholt gegen diese AGB oder sonstige vertragliche Verpflichtungen verstoßen haben, (b) ein schwerwiegender oder wiederholter Missbrauchsfall nach Ziffer 6 vorliegt, (c) der Vertragspartner trotz mindestens zweimaliger Mahnung mit der Zahlung einer Rechnung in Rückstand ist oder (d) über das Vermögen des Vertragspartners das zumindest vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
(3) Bei Beendigung des Vertrags wird Logisoft den Zugang des Vertragspartners zu der Software sofort sperren.
(4) Sollte eine fristlose Kündigung seitens Logisoft auf ein vertragswidriges Verhalten des Vertragspartners zurückgehen, behält Logisoft als Mindestschaden die vertragsgemäße Vergütung, auf die ohne Kündigung Anspruch bestünde. Der Vertragspartner kann dem eine ordentliche Vertragskündigung nach Abs. 1 entgegenhalten. Der Anspruch besteht nicht, wenn der Vertragspartner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Als Abzug für ersparte Aufwendungen von Logisoft werden 10 % der Vergütung vereinbart. Der Vertragspartner kann den Nachweis führen, dass die Ersparnis wesentlich höher ausfalle als 10 %.
§ 6 Nutzungsvoraussetzungen
(1) Seiten des Vertragspartners sind angemessen Vorkehrungen (z. B. die Verwendung eines Virenscanners) zu treffen, um die Einwirkung von Schadsoftware soweit möglich auszuschließen.
(2) Der Vertragspartner muss sicherstellen, dass ihm von Dritten eingeräumte Lizenzen die Nutzung der Software (Vertragsgegenstand nach § 1) nach Art und Umfang gestatten. Soweit durch den Einsatz der Software zusätzliche Lizenzen der Dritten, z. B. für Datenbanken oder ERP-Systeme, erforderlich werden, trägt der Vertragspartner hierfür die Verantwortung.
(3) Der Vertragspartner darf die Leistungen von Logisoft nicht dazu nutzen rechts- oder sittenwidrige Inhalte zu verarbeiten oder auf diese hinzuweisen.
(4) Der Vertragspartner ist für die Geheimhaltung der persönlichen Zugangsdaten verantwortlich und hat deren Missbrauch zu verhindern. Die Weitergabe der Zugangsdaten an nicht nutzungsberechtigte Mitarbeiter des Vertragspartners oder Dritte, die nicht Nutzungsberechtigte sind, gilt als Missbrauch. Erlangt der Vertragspartner Kenntnis vom Missbrauch von Zugangsdaten, so ist Logisoft hiervon unverzüglich zu unterrichten. Logisoft ist zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten berechtigt, wenn ein Missbrauch vorliegt.
(5) Zugangsdaten müssen zur Sicherheit vor der ersten Inbetriebnahme sowie sodann in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Vertragspartner diese unverzüglich zu ändern. Auf Datenträgern, insbesondere mobilen (USB-Stick, externen Festplatten) dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.
(6) Der Vertragspartner benennt Logisoft mindestens einen Mitarbeiter als Ansprechpartner. Änderungen in der Person des Ansprechpartners werden Logisoft unverzüglich mitgeteilt. Der Ansprechpartner soll über Erfahrungen im Umgang mit der vertragsgegenständlichen Software verfügen. Fehlermeldungen sollen grundsätzlich durch den Ansprechpartner erfolgen.
§ 7 Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit
(1) Logisoft erwirbt keine Rechte an den vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Leistungen gespeicherten Daten (insbesondere personenbezogene Daten Dritter).
(2) Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag wird Logisoft personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarung und nach Weisung des Kunden verarbeiten. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so bietet Logisoft dem Vertragspartner den Abschluss eines Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung an.
(3) Bei der Auftragsverarbeitung ist hinsichtlich personenbezogener Daten grundsätzlich der Vertragspartner für die Einhaltung der Regelungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verantwortlich.
(4) Der Vertragspartner bleibt sowohl im vertragsrechtlichen wie im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“. Ob und in welchem Umfang Dritte Daten eingeben oder auf solche zugreifen, bleibt allein in der Disposition des Vertragspartners. Wenn der Vertragspartner – soweit zulässig – Dritte zur Nutzung von personenbezogenen Daten zulässt, wird der Vertragspartner für eine entsprechende Organisation der Berechtigungsverwaltung, der Passwortvergabe etc. sorgen.
(5) Logisoft ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten im Rechenzentrum des Hostproviders, in denen die von dem Vertragspartner genutzten Leistungen technisch betrieben werden, zu verlangen. Die Vertragspartner werden sich auf Anfrage gegenseitig dabei unterstützen, gegenüber dem Hostprovider Zutrittsrechte gemäß Datenschutz-Grundverordnung sowie Rechte auf den sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgang des Hostproviders mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs geltend zu machen.
(6) Logisoft stellt die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß Art. 32 der Datenschutz-Grundverordnung bis zum Übergabepunkt sicher.
(7) Bei Beendigung dieses Vertrages ist Logisoft nicht weiter berechtigt, Daten des Vertragspartners – soweit vorhanden – zu nutzen. Logisoft wird ggf. die Löschung innerhalb von dreißig Tagen vornehmen soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Daten können dem Vertragspartner ggf. in einem üblichen Format gegen Kostenerstattung übergeben werden.
(8) Beide Vertragsparteien dürfen vertrauliche Informationen nur im Zusammenhang mit der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung benutzen. Ohne schriftliche Einwilligung der jeweils anderen Vertragspartei darf eine Vertragspartei vor oder nach Beendigung dieses Vertrags vertrauliche Informationen einem Dritten nicht offenlegen oder zum eigenen Nutzen oder zum Nutzen eines anderen in irgendeiner Weise verwerten. Als vertraulich gilt jede Information, die für Dritte nicht öffentlich zugänglich ist, und an welcher die Vertragsparteien erkennbar ein Geheimhaltungsinteresse haben oder die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wird.
(9) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Aktivitäten zu unterlassen, die zu einer Zerstörung, Manipulation von Datenbeständen (insbesondere Veränderungen, Löschungen, Fälschungen, Diebstahl, widerrechtliche Verwendungen, unbefugtes ändern, kopieren, zugreifen) führen könnten. Die Vertragsparteien haben sich bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen, unabhängig von einem Verschulden an der Offenlegung, unverzüglich gegenseitig zu informieren.
§ 8 Gewährleistung, Pflichten bei Auftreten von Mängeln und Haftung
(1) Logisoft stellt die vertragsgegenständliche Software zur Nutzung durch den Vertragspartner auf dem Server des Hostproviders bereit. Festgestellte Mängel, die den Gebrauch der Software zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben, werden innerhalb eines angemessenen Zeitraumes kostenfrei durch Logisoft beseitigt.
(2) Mängel sind Logisoft unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Mängel müssen durch den Vertragspartner nach bestem Vermögen, jedenfalls durch Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, printscreens oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen per Textform so konkret beschrieben werden, dass Logisoft eine Rekonstruktion des fehlerhaften Programmablaufs möglich ist. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Vertragspartners bleiben unberührt.
(4) Logisoft erbringt die Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik und so, dass sie sich am Interesse der Gesamtheit der Softwarenutzer orientieren. Die Leistungen müssen nur für die dem Vertragspartner aktuell zur Verfügung stehende Version erbracht werden.
(5) Leistungen der Fehlerbehandlung können nach Wahl von Logisoft durch eine Umgehung (Workaround), Update- oder Upgrade-Lieferung erfolgen.
(6) Handelt es sich bei einem gemeldeten Problem nicht um einen Mangel, ist Logisoft nicht zum Beheben des Problems verpflichtet und berechtigt, dem Vertragspartner den für die Fehlersuche entstandenen Aufwand zu berechnen.
(7) Nimmt der Vertragspartner Umarbeitungen an der Software i. S. des § 69c Nr. 2 UrhG selbst oder durch Dritte vor, oder fügt selbst oder durch Dritte Software (Apps) hinzu, so kann Logisoft für die Funktionalität und Sicherheit der Software keine Verantwortung übernehmen. Etwas anderes gilt, wenn der Vertragspartner nachweist, dass die Umarbeitungen oder Hinzufügungen für eine vertragswidrige Leistungserbringung (Fehler oder Mängel) nicht ursächlich sind.
(8) Der Vertragspartner trägt die Verantwortung dafür, dass das Sicherheitsniveau für den Schutzbedarf seiner Daten ausreicht. Dies gilt insbesondere, wenn sensible oder in besonderem Maße schutzbedürftige Daten verarbeitet werden.
(9) Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Einschränkungen der Haftung bis hin zum Ausschluss können sich ergeben, wenn der Vertragspartner es versäumt, ein angemessenes Datensicherungskonzept umzusetzen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
(2) Dieser Vertrag einschließlich der Anlagen enthält alle zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Sitz der Logisoft.
Stand: Februar 2021 · LogiSoft AGB